Beitragsordnung des Globuliwelt Akademie e.V.
Fassung vom 15.8.2014
Gemäß §4 (3) der Vereinssatzung hat jedes Mitglied einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Beitragszahlung sind Ehrenmitglieder.
Festlegung der Beitragshöhe:
Art der Mitgliedschaft | Jahresbeitrag in Euro |
Ordentliche Mitglieder (natürliche Personen) | |
|
105,00 |
|
80,00 |
|
beitragsfrei |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
Fördermitglieder (juristische Personen) | mindestens 249,00 |
*kann auf Antrag gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung gewährt werden. Das Bestehen der Voraussetzung ist jährlich durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.
**Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre haben kein Stimmrecht.
Zahlweise
Der Beitrag ist jährlich mittels SEPA-Lastschriftmandat zu zahlen.